Wenn das Mietverhältnis beendet, die Wohnung in einwandfreiem Zustand und alle ausstehenden Zahlungen beglichen sind, ist der Vermieter verpflichtet, die hinterlegte Kaution sowie die erwirtschafteten Zinsen auszuzahlen. Hat der Vermieter das Geld zu einem besseren Zinssatz als dem üblichen Satz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist angelegt, muss er auch die höheren Zinsen an den Mieter weitergeben. Eine vertragliche Klausel, die dem Vermieter erlaubt, den Zinsüberschuss zu behalten, ist rechtlich unwirksam.
Rückgabe von Bürgschaften und Sparbüchern
Neben der Kaution ist der Vermieter auch verpflichtet, Bürgschaftsurkunden oder Sparbücher an den Mieter zurückzugeben. Dies gilt ebenso, wenn solche Sicherheiten als Kaution verwendet wurden.
Keine gesetzlich festgelegte Frist
Das Gesetz sieht keine exakt definierte Frist für die Rückzahlung der Kaution vor. Es wird lediglich vorgeschrieben, dass der Vermieter die Auszahlung „so bald wie möglich“ nach Beendigung des Mietverhältnisses vornehmen soll. Dabei darf er sich jedoch Zeit nehmen, um mögliche Ansprüche gegen den Mieter zu prüfen. Gerichte betrachten in der Regel einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten als angemessen.
Abrechnung bei neuem Mieter
Zieht ein neuer Mieter ein, muss der Vermieter bereits über die Abrechnung mit dem vorherigen Mieter im Klaren sein. Spätestens mit dem Einzug des neuen Mieters ist die Kaution abzurechnen.
Ausstehende Nebenkostenabrechnungen
Sollten Betriebskostenabrechnungen noch ausstehen, darf der Vermieter nicht die gesamte Kaution einbehalten, sondern nur einen angemessenen Teil bis zur endgültigen Abrechnung. Dieser Anteil sollte maximal drei bis vier monatliche Vorauszahlungen für die Nebenkosten betragen. Höhere Beträge sind nur zulässig, wenn nach der letzten Abrechnung Nachzahlungen erforderlich waren.
Sofortige Auszahlung der restlichen Kaution
Wurde die Wohnung ordnungsgemäß übergeben, muss der Vermieter den verbleibenden Teil der Kaution unverzüglich auszahlen. Geschieht dies nicht, könnte der Mieter rechtliche Schritte einleiten.
Verzicht auf spätere Ansprüche
Zahlt der Vermieter die Kaution ohne Vorbehalt zurück, verliert er das Recht, später Ansprüche wegen erkennbarer Mängel geltend zu machen. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Wohnungsübergabe und einer transparenten Abrechnung.
Insgesamt sollten Mieter und Vermieter bei der Rückzahlung der Kaution klar kommunizieren und alle rechtlichen Vorgaben berücksichtigen, um Streitigkeiten zu vermeiden.